Fachschule für Technik:
staatlich geprüfter Techniker / Bachelor Professional Medizintechnik

Die Fachschule für Technik bietet Facharbeitern und Handwerkern mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufspraxis die Möglichkeit zu einer anspruchsvollen Weiterbildung. Ein erfolgreicher Abschluss ermöglicht Tätigkeiten Die Ausbildung ermöglicht die Ausübung von Tätigkeiten in Service und Vertrieb medizintechnischer Unternehmen oder in den technischen Abteilungen von Krankenhäusern (Beschaffung, Reparatur, Applikation).

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Wer sie besteht, darf die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker / Bachelor Professional, Fachrichtung Medizintechnik" führen. Da gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben wird, öffnet die Fachschule für Technik außerdem den Weg zu einem Studium an allen Fachhochschulen in Deutschland.

ANSPRECHPARTNER:INNEN

Herr Michael Finkler
Telefon 06221.58412.525
m.finkler@cbs-heidelberg.de

Sekretariat
Telefon 06221.58412.500
sek@cbs-heidelberg.de

Die Fachschule für Technik (Medizintechnik): alle Fakten auf einen Blick.

Zugangsvoraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss der Hauptschule oder Berufsschule
  • Erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung im Elektro-/Metallbereich oder einem der Medizintechnik verwandten Bereich
  • eine entsprechende Berufserfahrung von mindestens eineinhalb Jahren bei einer Regelausbildung von dreieinhalb Jahren
  • Bei Bewerbern mit mindestens Fachhochschulreife muss die Berufserfahrung mindestens ein Jahr betragen
  • Kenntnisse in Englisch und Elektrotechnik sind erwünscht.

Dauer

  • 2 Jahre

Bildungsziel

  • Staatlich geprüfter Techniker / Bachelor Professional, Fachrichtung Medizintechnik
  • Fachhochschulreife

Kosten

  • Das Schulgeld beträgt 434,50 € pro Schulhalbjahr (förderungsfähig)

Anmeldung

  • per Anmeldeformular und Gesellen- oder Facharbeiterbrief, Abschlusszeugnis der Berufsschule, Berufstätigkeitsnachweis, letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule, Lebenslauf in tabellarischer Form mit detaillierter Darstellung des Bildungsweges und der Berufstätigkeit sowie Erklärung des Bewerbers, an welcher Fachschule schon einmal an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen und an welche Schule ein weiterer Aufnahmeantrag gerichtet wurde
  • Kopien aller formalen Dokumente müssen beglaubigt sein
  • Bei Bewerbern mit Fachhochschulreife bzw. Hochschulreife, die ins 2. Schuljahr einsteigen möchten, gilt eine Bewerbungsfrist bis spätestens 15. April des jeweiligen Jahres
  • Anmeldeschluss: jährlich am 01. März für das kommende Schuljahr. Verspätet eingegangene Aufnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn nicht alle Plätze an der Schule belegt sind

Download Anmeldeformular

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