Corona-Selbsttests

Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Regelung ab dem 19. April

Ab dem 19. April wird ein negativer Schnelltest Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Über Durchführung des Tests, Ausnahmen, etc. erhalten Sie weitere Informationen in diesem Infodokument.

Für die Durchführung des Tests ist eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung notwendig. Bitte bringen Sie diese am Montag, 19.04. in die Schule mit!

Die aktuell vorhandenen Informationen zur Teststrategie des Kultusministeriums finden Sie hier. Und in diesem Video sehen Sie, wie ein solcher Test abläuft.

 

Regelung seit dem 23. März

Seit dem 23. März können sich Schülerinnen und Schüler, die an der Carl-Bosch-Schule im Präsenzunterricht sind, selbst auf das Coronavirus testen. Die Stadt Heidelberg hat die Tests besorgt und zur Verfügung gestellt, die Testdurchführung wird von der Schule organisiert.

Nach vorheriger Erklärung durch eine Lehrkraft bzw. per Video können Schülerinnen und Schüler einen Corona-Antigen-Schnelltest in Selbsttestung durchführen.
Die Testung erfolgt im vorderen Nasenabschnitt/Naseneingang (KEIN tiefer Nasenabstrich). Verwendet wird der NanoRepro™ SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest oder ein vergleichbarer Test.

Für den Fall, der hoffentlich nicht allzu oft eintritt, einen positiven Schnelltest, erfahren Sie in diesem Dokument, was anschließend zu tun ist.
 

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